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1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Streetflowers Ibbenbüren, Inh. Svenja Schriever (nachstehend „der Dienstleister“ genannt) mit seinem Vertragspartner, dem Brautpaar (nachstehend „der Auftraggeber“ genannt).

1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2.Vertragsgegenstand

2.1 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber an dem gleichen Datum tätig zu werden.

2.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Angebot beschrieben. Änderungen des Vertragsgegenstandes oder sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Werden schriftliche Angebote vom Dienstleister abgegeben, so können diese nur innerhalb der im Angebot ausdrücklich vermerkten Frist vom Auftraggebern angenommen werden.

3.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Dienstleisters schriftlich annimmt. Eine Annahme des Angebotes unter Änderungen oder Vorbehalten, gilt nicht als Annahme, sondern gilt als neues Angebot seitens des Auftraggebers.

  

4. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

4.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen die detailliert aufgelisteten Aufgaben und Materialien, gemäß dem vom Auftraggeber akzeptierten Angebot.

4.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung seiner Leistungen tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall stellt der Dienstleister einen adäquaten Vorschlag in Form einer anderen Floristin dar.

4.3 Die Parteien sind bemüht, sich gegenseitig nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligenVerpflichtung durch Überlassen von Informationen,Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien bestmöglich zu gewährleisten.

5. Preise & Zahlungsbedingungen

5.1 Die Gebühr für das Beratungsgespräch beträgt 50,00€ inkl. MwSt und wird nach Buchung mit der Abschlussrechnung verrechnet.

5.2 Die Dienstleistungen sind 2 Wochen vor Lieferdatum mit 60% im Voraus zu begleichen. Der Restbetrag ist entweder bei Abholung/Lieferung oder unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen.

5.3 Wird die Vorauszahlung von 60% nicht in der vereinbarten Höhe zur Anzahlung gebracht, ist der Dienstleister weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung der geleisteten Reservierungspauschale verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein dem Dienstleister hierdurch entstehender Schaden sowie bereits vom Dienstleister für die Auftragsdurchführung getätigte Aufwendungen, hat der Auftraggeber dem Dienstleister zu erstatten.

5.4 Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich:

 

Nach Abschluss des Vertrages

Die EUR 50 Reservierungspauschale wird einbehalten

30 Tage vor angegebenen Liefertermin

30% der vereinbarten Auftragssumme zzgl. EUR 50 Reservierungspauschale

14 Tage vor angegebenen Liefertermin

50% der vereinbarten Auftragssumme zzgl. EUR 50 Reservierungspauschale

7 Tage vor angegebenen Liefertermin

70% der vereinbarten Auftragssumme zzgl EUR 50 Reservierungspauschale

Weniger als 7 Tage vor angegebenen Liefertermin

100% der vereinbarten Auftragssumme

5.5 Die Blumenpreise oder Pflanzenpreise unterliegen saisonalen und regionalen starken Schwankungen. Daher behält sich der Dienstleister hierfür eine 10 % Preisschwankungen, d.h. eine entsprechende Änderung der Materialkosten abweichend vom Angebot, vor.

 

6. Haftung / Gewährleistung

6.1 Der Dienstleister haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

6.3 Beide Brautleute haften dem Dienstleister als Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

6.4 Die Farben und Strukturen, der Blumen und Pflanzen die der Auftraggeber bestellt hat, können - auch wenn diese sorgfältig besprochen wurden - geringfügig abweichen, da im Bereich der Floristik mit Naturprodukten gearbeitet wird und diese Schnittblumen starken witterungsbeständen ausgesetzt werden können. Die Geltendmachung eines diesbezüglichen Mangels ist daher ausgeschlossen.

6.5 Ebenso behält sich der Dienstleister im Bereich der Farben vor, sofern Produkte oder gewisse Sorten bei der Abholung der Waren nicht verfügbar sind, einen adäquaten Ersatz dafür zu besorgen. Der Dienstleister informiert den Auftraggeber jedoch soweit möglich gewissenhaft über mögliche Änderungen im Vorfeld.

6.6 Der Dienstleister erwirbt seine Ware vom Großhändler und hat sein Augenmerk immer auf bester Qualität. Eine Garantie für die Haltbarkeit der Blumen und Pflanzen gibt der Dienstleister jedoch nicht. Beanstandungen sind bei schnell verderblicher Ware direkt nach Erhalt notwendig. Die Haltbarkeit ist stark von äußeren Einflüssen abhängig, z.B eine Dekoration die bei 30 Grad in der Sonne aufgebaut ist. Daher wird hierfür keinerlei Gewähr übernommen. Die bestellten Waren werden individuell und ausschließlich frisch für Sie gearbeitet.

6.7 der Dienstleister haftete nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angestecke oder anderweitig angebrachte Ware durch den Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.

6.8 Für Autodekorationen an Spiegeln oder Motorhauben übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Der Dienstleister weist, die zuständigen Beauftragten, welche die Dekoration am Automobil befestigen sollen, mit bestem Wissen und Gewissen ein, den Schmuck anzubringen. Es befinden sich keine Drähte am Autoschmuck, ausschließlich eine Oasis Steckmassevorrichtung mit Blumen befüllt.

7. Lieferung und Gefahrübertragung

7.1 Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Dienstleisters in Ibbenbüren. Im Fall einer abweichenden Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf

Gefahr des Kunden.

7.2 Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Auftraggeber bzw. der bestimmungsgemäßen Aufstellung der Waren an der vereinbarten Hochzeitslocation auf den Auftraggeber über. Eine Übergabe an den Auftraggeber liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber den Transport der Waren mit eigenem Fahrzeug oder sonstigen Beauftragten vornimmt.

7.3 Mit der Übergabe der Ware an die Hochzeitslocation (z.B. an den Saalbetreiber), geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung ebenfalls auf den Auftraggeber über. Der Dienstleister haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit ohne Vorsatz.

7.4 Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie in dem Angebot. Sie haben grundsätzlich auch die Möglichkeit der Abholung bei Streetflowers Ibbenbüren, Püsselbürener Damm 23, 49477 Ibbenbüren, Deutschland nach Tel.Vereinbarung unter +4915155745538.

8. Leih- oder mietweise Überlassung von Gegenständen

8.1 Sämtliche von dem Dienstleister anlässlich der gebuchten Veranstaltung angelieferten Gegenstände – mit Ausnahme der zum Verbleib beim Auftraggeber bestimmten Pflanzen und Artikel – stehen und bleiben im Eigentum des Dienstleisters und werden

nur leih- oder mietweise überlassen.

8.2 Miet- und leihweise überlassene Gegenstände (z.B.Vasen, Gläser, Kerzenleuchter, sonstige Dekorationsgegenstände) hat der Auftraggeber stets pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) bzw. in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigung) zu leisten.

8.3 Der Dienstleister ist berechtigt, für die Dauer der Überlassung eine angemessene unverzinsliche Kaution zu verlangen. Auf Verlangen des Dienstleisters hat der Auftraggeber oder eine seinerseits hierzu bestimmte und berechtigte Person den Erhalt der zur vorübergehenden Nutzung bestimmten Gegenständen nach Art und Menge zu quittieren.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts bleibt die vom Dienstleister gelieferte Ware Eigentum des Dienstleisters.

10. Geltungserhaltende Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht.An Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verpflegung

Die Preise der Workshops beinhalten je nach Beschreibung ein paar Snacks oder Kekse und pro Person ein 0,33L Alkoholfreies Getränk.

 

2. Anmeldung

Eine Anmeldung zum Workshop sollte spätestens 5 Tage vor Workshop-Beginn erfolgt sein. Eine Teilnahme kann über unsere Kontaktformular oder als Mail gebucht werden.

Sollte ein Workshop ausgebucht sein, könnt Ihr Euch auf die Warteliste setzen lassen.

 

3. Veranstaltungsort

Veranstaltungsort für die Blumen Workshops ist die Streetflowers Werkstatt, Püsselbürener Damm 23, 49477 Ibbenbüren. Bei den JGA Workshops kann der Veranstaltungsort angepasst werden.

 

4. Rücktrittsbedingungen

Bei Absage/Rücktritt eines Teilnehmers bis zu 5 Tage vor dem Workshop fällt keine Ausfallgebühr an. Ab 4 Tage vor dem Workshop ist der Veranstalter berechtigt, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Diese beträgt 100% der Workshop-Gebühr. Bei Nichterscheinen ohne Absage des Teilnehmers fällt ebenfalls eine Ausfallgebühr von 100% der Schulungsgebühr an. Eine Absage muss schriftlich per E-Mail erfolgen.

Wir bitten um Verständnis.

 

6. Workshop Ausfall

Sollten Umstände wie z.B. Krankheit des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl oder nicht vorhersehbare Dinge dazu führen, dass der Workshop ausfallen muss, werden die Teilnehmer informiert und ein Ausweichtermin festgelegt.

 Eine Entschädigung kann nicht gezahlt werden.

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